Datenschutz

Gemeinde Auensee

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz‐Grundverordnung

Stand 29.03.2019

Vorwort 

Wenn die Gemeinde Auensee personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erhebt, speichert, verwendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

1. Wer sind Ihre Ansprechpartner? 

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Gemeinde Auensee, vertreten durch den  Bürgermeister richten.

Die Kontaktdaten der Gemeindeverwaltung Auensee lauten:

  • Bürgermeister: Frau Johanna Rothschild
  • Datenschutzbeauftragte: Frau Sigrid Tobb
  • Hauptamt: Herr Herbert Sommerlatte

Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten Herr Jens Rost der Gemeindeverwaltung Auensee wenden.

 

2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten? 

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Durchführung des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Belangs durch die Gemeinde Auensee verarbeitet. Rechtsgrundlage ist die uns von Ihnen erteilte Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO. 

Beispiel zur Verarbeitung:

Sie informieren uns über Ihre neue Bankverbindung. Diese Daten werden bei der Stadtkasse verarbeitet.

 

3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

  • Persönliche Identifikations‐ und Kontaktangaben, z.B.

            ▪        Vor‐ und Nachname, 

            ▪       Firma oder andere Unternehmens‐ oder Gesellschaftsbezeichnung

            ▪        Adresse, E‐Mail‐Adresse, Telefonnummer,

            ▪        Geburtsdatum und ‐ort, 

            ▪        Buchungs‐ oder Kassenzeichen,

            ▪        Namen und Sitz ihres Kreditinstituts

            ▪        IBAN

 

4. Wie verarbeiten wir diese Daten? 

Im weitgehend automationsgestützten Verwaltungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann per Datenträger an die jeweilige Behörde übermittelt. Wir bedienen uns dabei der Dienstleistungen durch das kommunale Rechenzentrum, das die Daten in unserem Auftrag verarbeitet. Sowohl wir als auch das Rechenzentrum setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. 

5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben? 

Alle personenbezogenen Daten, die uns bekannt geworden sind, dürfen wir dann an andere Personen oder Stellen weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist. 

6. Wie lange speichern wir Ihre Daten? 

Ihre personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, bis Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf Ihrer Einwilligung nur für die Zukunft gilt. Darüber hinaus bitten wir um Beachtung, dass wir gegebenenfalls einer Löschung Ihrer personenbezogenen Daten nicht nachkommen können, solange wir den gesetzlichen Aufbewahrungs‐ bzw. Verjährungsfristen unterliegen. 

7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? 

Sie haben nach der Datenschutz‐Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz‐Grundverordnung.

Gemäß § 50 V BMG:   Die betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung ihrer Daten nach den Absätzen 1 bis 3 zu widersprechen; hierauf ist bei der Anmeldung nach § 17 Absatz 1 sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.

  • Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Buchungszeichen, Zahlungsangelegenheiten) gemacht werden. 

  • Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen. 

  • Recht auf Löschung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden. (vgl. oben 6.). 

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. Beitreibung von Forderungen) besteht. 

  • Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung des Beitreibungsverfahrens). 

  • Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden‐Württemberg (LfDI) Beschwerde einlegen. 

Die Kontaktdaten der Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie unter www.baden‐wuerttemberg.datenschutz.de.

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten 

In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32f der Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.

Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen? 

Weitergehende Informationen können Sie

  • dem Serviceportal Sachsen unter dem Stichwort Datenschutz
  • den Internetseiten der vorstehend aufgeführten Datenschutzaufsichtsbehörde
  • den Internetseiten der Gemeinde Auensee zum Thema Datenschutz entnehmen.
Diese Webseite dient ausschließlich zu Ausbildungszwecken. Anfragen außerhalb der Ausbildungspraxis werden nicht bearbeitet. View more
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